Das gilt zumindest, wenn man die Produkte, die man bestellt, und für die man per Vorauskasse bezahlt, dann auch wirklich erhalten möchte. Was bisher nicht der Fall ist.
Eine kurze Chronologie der Ereignisse:
5. August 2012: Ich bestelle Computer-Lautsprecher über den Online-Versandhandel onlineboss.ch. Ich werde aufgefordert, den Betrag per Vorauskasse zu begleichen, was ich tue.
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